Novoz

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Psychotherapie für Kinder und Jugendliche: Begleitung auf dem Weg zu innerer Stabilität

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist eine besondere Form der psychotherapeutischen Begleitung, die sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr richtet. Sie hilft dabei, seelisches Leiden, Verhaltensauffälligkeiten oder psychische Erkrankungen zu erkennen, zu verstehen und zu behandeln.

In der Kindheit und Jugend entwickeln sich Persönlichkeit, Selbstwert und Beziehungsfähigkeit. Belastungen wie Ängste, depressive Verstimmungen, sozialer Rückzug, Schulprobleme oder familiäre Konflikte können diese Entwicklung beeinträchtigen. Psychotherapie bietet hier einen geschützten Raum, in dem junge Menschen sich mit ihren Gedanken, Gefühlen und inneren Konflikten auseinandersetzen können. Dabei ist es mir besonders wichtig, nicht nur auf das Problem zu schauen, sondern auch die Stärken und Kompetenzen meiner Patient:innen zu fördern. So entsteht ein individueller Weg, der über das Verstehen zur inneren Stabilisierung und Weiterentwicklung führt.

Ich arbeite tiefenpsychologisch fundiert. Das bedeutet, dass wir gemeinsam nach den Ursachen seelischer Beschwerden suchen – oft liegen diese in unbewussten inneren Konflikten oder in belastenden Beziehungserfahrungen. Ziel ist es, über ein tieferes Verstehen des eigenen Erlebens neue Perspektiven und gesündere Verhaltensweisen zu entwickeln. Mein Anliegen ist es, dass Kinder und Jugendliche ihre aktuelle Problemlage im Zusammenhang mit ihrer persönlichen Entwicklungsgeschichte verstehen lernen – denn dieses Verstehen kann ein wichtiger Schlüssel zur Veränderung sein.

Je nach Alter und individuellem Bedarf kommen unterschiedliche therapeutische Methoden zum Einsatz – etwa Gespräche, Spiel oder kreative Ausdrucksformen. So kann die Therapie ein Raum für Entwicklung, emotionale Entlastung und persönliche Reifung werden.

Die Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen beinhaltet zusätzlich Bezugspersonensitzungen in denen z.B. Eltern regelmäßig die Möglichkeit erhalten, Anliegen und Schwierigkeiten zu besprechen. Je nach Bedarf ist es möglich auch andere Familienmitglieder und weitere Bezugspersonen sowie Institutionen (Schule, KiTa, Ergotherapie Kinderärzt:innen etc.) einzubeziehen. Die grundsätzliche Schweigepflicht bleit davon selbstverständlich unberührt.

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