Beihilfe Therapie
Kostenübernahme mit der beihilfe
Psychotherapie mit Beihilfe in Hamburg
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, übernimmt die Beihilfe in der Regel einen Teil der Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Der verbleibende Anteil kann – je nach individueller Situation – von Ihrer privaten Krankenversicherung abgedeckt werden. Beihilfe Therapie
Es empfiehlt sich, im Vorfeld mit der Beihilfe- und/oder privaten Versicherung zu klären, welche spezifischen Voraussetzungen und Bestimmungen zu beachten sind. Beihilfe Therapie
Genehmigung für Kurzzeittherapien bei Kindern und Jugendlichen
Für Kurzzeittherapien mit bis zu 24 Sitzungen à 50 Minuten ist keine vorherige Genehmigung erforderlich. Diese Kosten können direkt mit dem Beihilfeantrag geltend gemacht werden. Seit dem 01.01.2025 entfällt die gesonderte Voranerkennung durch die Beihilfestelle für die meisten psychotherapeutischen Leistungen, außer in besonderen Fällen, z. B. bei Überschreitung der Höchstgrenzen oder einer erneuten Therapie innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der letzten Therapie.
Gerne unterstütze ich Sie und berate Sie, falls Sie weitere Fragen zum Ablauf haben. Beihilfe Therapie
Kontakt zur Beihilfestelle
Für weitere Fragen können Sie auch die Beihilfestelle Hamburg kontaktieren:
ZPD Hamburg | Fachbereich Beihilfe
Normannenweg 36, 20537 Hamburg
E-Mail: beihilfe@zpd.hamburg.de
Web: www.zpd.de/beihilfe
Telefon: 040 42805-4500 (Sprechzeiten beachten)
Allgemeiner Bearbeitungsstand: 040 42805-4099
Oder folgenden Link abrufen:
Bei Fragen zum Thema „Beihilfe“ können Sie mich gerne jederzeit kontaktieren.