Psychotherapie gesetzlich versichert
Psychotherapie für gesetzlich Versicherte in Hamburg
Als gesetzlich Versicherte können Sie in meiner Praxis eine Psychotherapie für Kinder und Jugendliche über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren in Anspruch nehmen. Dieses Verfahren kommt zum Einsatz, wenn Sie trotz nachgewiesener Dringlichkeit keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten finden. Gemäß § 13 Abs. 3 SGB V haben Sie in solchen Fällen Anspruch auf eine rechtzeitige psychotherapeutische Versorgung. Psychotherapie gesetzlich versichert
Vor Beginn der Therapie ist ein Gespräch mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erforderlich, um die Voraussetzungen für die Kostenübernahme zu klären und die notwendigen Unterlagen anzufordern. Wenn Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme genehmigt, ist eine Behandlung in meiner Praxis möglich.
Psychotherapie gesetzlich versichert versichert
Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens
Um das Kostenerstattungsverfahren zu nutzen, sind einige Schritte nötig. Ein unverbindliches Erstgespräch in meiner Praxis hilft, den Ablauf und die Vorgehensweise zu klären und die passende Therapieform für Sie zu finden.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung und berate Sie zum Ablauf des Verfahrens.
Sie können direkt über Doctolib einen Termin für ein Kostenerstattungsverfahren- Infogespräch buchen oder mich gerne jederzeit kontaktieren.