Novoz – Praxis für Psychotherapie Hamburg

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Beihilfe Therapie

Kostenübernahme mit der beihilfe

Psychotherapie mit Beihilfe in Hamburg

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, übernimmt die Beihilfe in der Regel einen Teil der Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Der verbleibende Anteil kann – je nach individueller Situation – von Ihrer privaten Krankenversicherung abgedeckt werden. Beihilfe Therapie

Es empfiehlt sich, im Vorfeld mit der Beihilfe- und/oder privaten Versicherung zu klären, welche spezifischen Voraussetzungen und Bestimmungen zu beachten sind. Beihilfe Therapie

Genehmigung für Kurzzeittherapien bei Kindern und Jugendlichen

Für Kurzzeittherapien mit bis zu 24 Sitzungen à 50 Minuten ist keine vorherige Genehmigung erforderlich. Diese Kosten können direkt mit dem Beihilfeantrag geltend gemacht werden. Seit dem 01.01.2025 entfällt die gesonderte Voranerkennung durch die Beihilfestelle für die meisten psychotherapeutischen Leistungen, außer in besonderen Fällen, z. B. bei Überschreitung der Höchstgrenzen oder einer erneuten Therapie innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der letzten Therapie.

Gerne unterstütze ich Sie und berate Sie, falls Sie weitere Fragen zum Ablauf haben. Beihilfe Therapie

Kontakt zur Beihilfestelle

Für weitere Fragen können Sie auch die Beihilfestelle Hamburg kontaktieren:
ZPD Hamburg | Fachbereich Beihilfe
Normannenweg 36, 20537 Hamburg
E-Mail: beihilfe@zpd.hamburg.de
Web: www.zpd.de/beihilfe
Telefon: 040 42805-4500 (Sprechzeiten beachten)
Allgemeiner Bearbeitungsstand: 040 42805-4099

Oder folgenden Link abrufen:

form-zpd-beih-v06-01-data.pdf

 

Bei Fragen zum Thema „Beihilfe“  können Sie mich gerne jederzeit kontaktieren.

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