Wenn Sie sich in einer belastenden Situation befinden oder für Ihr Kind psychotherapeutische Unterstützung suchen, taucht diese Frage oft als Erstes auf. Die Entscheidung, ob eine Psychotherapie über die Krankenkasse läuft oder privat bezahlt wird, ist nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine Frage nach Passung, Freiheit und Vertraulichkeit. Psychotherapie Kosten
Psychotherapie über die Krankenkasse – ein Überblick
Psychotherapie kann grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn eine psychische Erkrankung mit Krankheitswert vorliegt. Dazu zählen zum Beispiel Depressionen, Angststörungen, ADHS oder Anpassungsstörungen.
Damit die Kosten übernommen werden, muss die Therapie von einer approbierten Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung durchgeführt und vor Beginn beantragt werden.
In den meisten Fällen erfolgt zunächst eine probatorische Phase von fünf bis sechs Sitzungen. Hier wird geprüft, ob die Therapieform geeignet ist und ob die Zusammenarbeit passt. Danach entscheidet die Krankenkasse auf Antrag über die Kostenübernahme.
Die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (DGPPN) betont:
„Eine psychotherapeutische Behandlung sollte indikationsgerecht, leitlinienbasiert und von entsprechend qualifizierten Therapeutinnen und Therapeuten durchgeführt werden“ (DGPPN, 2019).
Psychotherapie als Selbstzahler – maximale Flexibilität und Vertraulichkeit
Als Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten für Ihre psychotherapeutische Behandlung eigenständig. Das bedeutet: keine bürokratischen Hürden, keine Wartezeiten auf Genehmigungen – und vor allem volle Entscheidungsfreiheit.
Die Abrechnung erfolgt transparent nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Vor Beginn der Therapie informiere ich Sie detailliert über die zu erwartenden Kosten, sodass Sie jederzeit Planungssicherheit haben.
Vorteile einer privat finanzierten Psychotherapie:
- Freie Wahl der therapeutischen Schwerpunkte und Methoden
- Individuell anpassbare Frequenz und Dauer der Sitzungen
- Diskrete Behandlung, ohne Meldung an Krankenkassen
- Keine Verzögerungen durch Antragsverfahren
- Möglichkeit, auch Themen ohne Krankheitswert zu bearbeiten – etwa Persönlichkeitsentwicklung, Stressbewältigung oder Beziehungskonflikte
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) betont dazu:
„Selbstzahlertherapie kann dort sinnvoll sein, wo Unterstützung gewünscht wird, ohne dass eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt“ (BPtK, 2020).
Welche Variante ist die richtige für Sie oder ihr Kind?
Ob eine Krankenkassentherapie oder eine privat finanzierte Behandlung besser passt, hängt von Ihrer Situation und Ihren Zielen ab.
Wenn eine diagnostizierte psychische Erkrankung vorliegt, ist der Kassenantrag oft sinnvoll, wenn man einen Platz bekommt.
Wenn Sie jedoch schnelle, flexible Hilfe suchen – oder Themen bearbeiten möchten, die keine offizielle Diagnose erfordern –, kann eine Selbstzahlertherapie die passendere Option sein.
Ein unverbindliches Erstgespräch hilft Ihnen, den richtigen Weg zu finden und Fragen zu klären.
Mein Angebot
Als erfahrene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit psychodynamischem Schwerpunkt begleite ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in herausfordernden Lebensphasen. Ich berate Sie transparent über alle Möglichkeiten und Kosten, damit Sie sich sicher entscheiden können.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf – ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam den passenden Weg zu finden.
Herzlichst,
E. Salmaier
Quellen:
- Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (DGPPN) (2019). S3-Leitlinie „Psychotherapie bei psychischen Störungen“.
- Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) (2020). Informationen zur Privatabrechnung von Psychotherapie.
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), 2023.

